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munter aus Chile meldet und behauptet, dass Maueropfer eine "große Dummheit" begangen haben, dann würde ich mir, glaube ich, ziemlich verarscht vorkommen. Ist das, was diese Frau begangen hat eigentlich schon alles verjährt?
Soweit ich weiß kann man Straftäter der DDR nicht verurteilen, zumindestens nicht mit einem deutschen Gericht! Da damals in der DDR vermutlich andere Gesetze gültig waren und gegen diese hat die Dame bestimmt nicht verstoßen.Die Honeckers sind damals in Moskau in die chil. Botschaft und anschliessend ins Exil gegangen, als ein Auslieferungsantrag an Russland gestellt wurde. Mit Chile bestand damals kein Auslieferungsabkommen. Jetzt ist es im Zweifelsfall verjaehrt, wuerde ich sagen.
Soweit ich weiß kann man Straftäter der DDR nicht verurteilen, zumindestens nicht mit einem deutschen Gericht! Da damals in der DDR vermutlich andere Gesetze gültig waren und gegen diese hat die Dame bestimmt nicht verstoßen.
