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funkbert

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1

Sonntag, 7. Februar 2010, 13:16

Nachhilfedienst Martin

Hi,

kennt jemand zufällig diesen Nachhilfedienst, von dem z.Z. mehrere Plakate im Kàrmàn hängen?

http://student-abc.de/

Hat jemand schonmal was darüber gehört, sollte man sich da mal anmelden oder endet man dann hinterher
auf einer Sklavengaleere richtung Syrakus?


mfg

suru

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2

Sonntag, 7. Februar 2010, 15:14

ich würde von der qualität der homepage auf die zahlungsmoral&arbeitsbedingungen schließen ^^

Mr. Mathe

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3

Sonntag, 7. Februar 2010, 15:26

Definteiv Sklavengallere!
"No sacrifice, no victory!"

4

Sonntag, 7. Februar 2010, 22:06

AGB

bin gerade in den AGB auf folgenden Satz gestoßen, der mich ein bisschen stutzig macht:

Zitat

Sollte die Lehrkraft während der Laufzeit dieser Abmachung oder in einem Zeitraum von 12 Monaten danach auf eigene Rechnung Unterricht an einen Vertragspartner des Dienstes oder Kinder eines Vertragspartners oder einen offensichtlich ehemaligen Vertragspartner oder dessen Kinder erteilen, ist die Zahlung einer Vertragsstrafe von 400,00 € an den Dienst fällig.
Verstehe nicht so ganz wie diese Klausel legitim sein soll ?!? Man kann doch unterricht geben wem man möchte und wieso sollten die mir verbieten noch NACH dem "Arbeitsvertrag" (auch wenn es in dem sinne keiner ist) menschen Nachhilfe zu geben, nur weil die vorher mal bei diesem komischen kautz Nachhilfe genommen haben.

Sehr skurril, findet ihr nicht?!?

5

Sonntag, 7. Februar 2010, 23:58

Ist doch ne ganz normale Klausel, mit der die verhindern wollen, dass sich ihre Nachhilfelehrer verselbstständigen. Du wirst später eventuell auch mal in deinem Vertrag drin stehen haben, dass es dir nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum X nicht gestattet ist einen Konkurrenten als Arbeitgeber zu haben.
"60 Jahre NRW - das bedeutet: 60 Jahre Abitur für jeden!"- Harald Schmidt

funkbert

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6

Montag, 8. Februar 2010, 01:37

Stimmt, die Klausel ist nicht sonderlich schlimm. Aber in den AGB`s steht auch drin, dass sich der jeweilige Student selbst um die Versteuerung seines Einkommens zu kümmern habe. Gesetz dem Falle, dass man da einen monatliche Verdienst von so 100 - 200 Euro erwirtschaftet, fällt dass dann unter geringfügige Beschäftigung oder wie wäre dass abzuwickeln? Kennt sich da jemand aus?


mfg

7

Montag, 8. Februar 2010, 09:33

unter 400 brauchste eig. rein gar nix zu machen :)

8

Montag, 8. Februar 2010, 23:34

Hihi nun gibts auch schon zeitarbeitsfirmen für studenten ...

suru

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9

Dienstag, 9. Februar 2010, 11:06

Du wirst später eventuell auch mal in deinem Vertrag drin stehen haben, dass es dir nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum X nicht gestattet ist einen Konkurrenten als Arbeitgeber zu haben.
Ja allerdings geht es da um Schutz von Know How, das du ja als selbststaendiger Subunternehmer nicht erwirbst, ob diese spezielle Klausel hier Bestand hat, wage ich zu bezweifeln.

insbesondere wirst du bei einem Wettbewerbsverbot entlohnt HGB §§74ff
http://dejure.org/gesetze/HGB/74.html

Patte

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10

Dienstag, 9. Februar 2010, 11:10

Natürlich hat sie bestand.

Die Kinder/Eltern derer die Unterrichtet werden zahlen dir ja nicht nur deine mickrigen 12€ Stundenlohn sondern berappen dann schon mehr an den Nachhilfedienst. Wäre man also sagen wir mal 1 Jahr beim Dienst angestellt und hätte über diesen Kontakt zu mehreren Kindern aufgebaut könnte man, wenn man denen dann sagen wir mal für 15€ eigene Dienste anbietet der Firma Kunden klauen. Und in nem Nachhilfegewerbe sind nunmal die Kunden die einzige Geldquelle, quasi deren "Know-How" was erarbeitet werden musste.
(\_/)
(O.o)
(> < ) This is Bunny.

suru

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11

Dienstag, 9. Februar 2010, 11:11

s.o.

12

Dienstag, 9. Februar 2010, 13:51

Interessant wäre mal zu erfahren was der Vermittler für seine "Dienste" kassiert. Die Homepage ist ja anscheinend nur auf die Suche nach neuen Mitarbeitern ausgerichtet.

13

Dienstag, 9. Februar 2010, 14:18

Ok, ich gebe zu der Vergleich passt nicht hundertprozent. Aber hier wird dir ja auch nicht verboten nach deiner Anstellung weiter als Nachhilfelehrer zu arbeiten, sondern es wird nur verhindert, dass du dich mit deren Kunden verselbstständigst, was ich eine Absolut und nachvollziehbare Klausel finde. Ist wie ich mir vorstellen kann im Dienstleistungsgewerbe nicht ganz unüblich.
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