@ Anditheke: Aber hallo!
Nachtrag zum Abschnitt mit der Nennung des §6 VersG. Die Formulierung auf der Bildungsstreikseite ist stark unglücklich gewählt. Es klingt so als würde das VersG die genannten Parteien aussschließen. Dem ist aber nicht so. Stattdessen schließen die Veranstalter des Bildungsstreiks diese aus.