Geheimhaltungsvereinbarung zwischen einem Institut und der Firma, wo man die Abschlussarbeit schreibt!?

  • Hallo,


    mich würde es interessieren, wer bereits Erfahrungen mit Geheimhaltungserklärungen für eine extern Abschlussarbeit, sprich nicht an einem Institut der RWTH, gemacht hat. WIe lief das bei euch ab? Gab es vielleicht Probleme?
    Danke!


    Beste Grüße
    Jochen

  • Bin aktuell dran. Hab die Betreuung der externen (Bachelor) Arbeit mit dem Institut abgeklärt. Mir wurde zugesagt und ich habe die Vereinbarung, die seitens der Firma erforderlich ist, mit einem kleinen Anschreiben per Post geschickt. Ich denke nicht, dass das für irgendein Institut der RWTH ein Novum darstellen dürfte.

  • Das hängt immer von dem jeweiligen Institut ab. Nach den Regeln der RWTH muss für eine ebensolche Vereinbarung eine Kooperation zwischen der externen Firma und dem Institut bestehen oder neu abgeschlossen werden. Sprich am besten direkt mit deinem Instituts-Betreuer. Bei mir damals am WZL (Prof. Brecher) war das kein Problem, allerdings bestand diese Kooperation auch bereits. D.h. ich hatte keinerlei Probleme mit dieser Vereinbarung.

  • Hi,


    ich bin hier gerade am organisieren einer externen Dipl.-Arbeit. Die Firma gibt nur einen Sperrvermerk vor. Das einseitige Standard Dokument hab ich vom Institut abnikcne lassen. Möglicherweiße gilt das nicht als Geheimhaltungsvereinbarung, steht aber trotzdem drin, dass der Inhalt der Arbeit nicht veröffentlicht werden darf etc. (Ist aber nur ein kleiner Abschnitt)

  • bei meiner bachelorarbeit war es ein ziemlicher krampf. die externe firma wollte um jeden preis eine geheimhaltungsvereinbraung, das betreuende institut durfte die aber nicht unterschreiben, so stand es auf der letzten seite des BA erfassungsbogens.
    schließlich habe ich dann das betreuende institut gewechselt, da zwischen dem neuen institut und der externen firma ein kooperationsvertrag bestand.


    nachträglich kam aber - per smalltalk - raus, dass sobald der vertrag zwischen EINEM institut und einer externen firma besteht, dieser für ALLE institute der RWTH gilt. Das kam wiegesagt beim smalltalk raus, daher keine garantie hierfür. falls es für dich interessant werden sollte, kannst du in diese richtung ja nochmal nachforschen.


    besten erfolg

  • Der absatz ließt sich ungefähr so:


    Im Rahmen der Betreuung werden
    Person1 (Uni)
    Person2 (Uni)
    über die Ergebnisse dieser Arbeit informiert und durch die xyz AG
    autorisiert, die Abschlussarbeit zur Bewertung einzusehen.


    Hiermit verpflichten Sie sich zur Geheimhaltung der Betriebs- und
    Geschäftsgeheimnisse und bestätigen, den Inhalt der Diplomarbeit
    weder zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder in anderer Form an
    nichtautorisierte Personen weiterzugeben.



    Das interne Institut meinte das ginge klar. Also sollte ich die Hürde geschafft haben, oder?